Sitzung: 11.06.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 257/08
II/A/2585
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH,
Pappelstraße 6, 48431 Rheine
Stellungnahme vom 04. März 2008
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Technische Betriebe Rheine, AÖR -Straßen
Stellungnahme vom 1. April 2008
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.3 Kreis Steinfurt- Der Landrat –
Planungsamt/Immissionsschutz
Stellungnahme vom 31. März 2008
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.4 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
Nach Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) sind im Planentwurf folgende Änderungen vorgenommen worden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die oben aufgeführten Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes nach Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).
1. Um auch dem städtischen Müllfahrzeug das Einbiegen vom Hasel- weg in die Herefortstraße zu ermöglichen, ist der Radius der Eckab- rundung auf 6 m zu vergrößern und die Baugrenze dem Radius
anzupassen.
2. Um eine Nutzungsverträglichkeit zum angrenzenden Gewerbegebiet herbeizuführen sind die vier nördlichen Baugrundstücke als Misch- gebiet festzusetzen.
3. In Anpassung an die vorhandene Bebauung ist die Baugrenze parallel zur Bergstraße auf 4 m Abstand zur Grundstücksgrenze hin zu erweitern.
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass durch die obig genannten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird der Bebauungsplan Nr. 311 , Kennwort: " Herefortstraße - West ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig