Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Herr van Wüllen gibt einen kurzen Ausblick auf die Vorlage.

 

Herr Jansen erklärt, dass sie es sehr bedauern, dass 3 Bäume mit Stammumfängen zwischen 2,00 – 2,70 Meter im südlichen Bereich nicht zu erhalten seien. Er weist darauf hin, dass jede Vorlage auf die ökologischen Auswirkungen geprüft werden sollte, es hier aber Ersatzanpflanzungen von Bäumen mit nur 0,60 Meter Stammumfang gebe, was aus seiner Sicht keinen Ausgleich darstelle. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE werden sich bei der Abstimmung enthalten.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB) den Bebauungsplan Nr. 252, Kennwort: "Gewerbegebiet Osnabrücker Straße - Paschenau", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Änderungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 348 und 350 sowie das Flurstück 351.

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 30, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252, Kennwort: "Gewerbegebiet Osnabrücker Straße - Paschenau", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich mit

                                                         3 Enthaltungen