Herr van Wüllen erklärt, dass es jetzt erst um den Flächennutzungsplan und danach um den Bebauungsplan gehe. Zu der Gesamtheit der Abwägungen verweist Herr van Wüllen auf die Vorlage.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass man einen nicht von der Stadt bewirtschafteten Wohnmobilstellplatz gesucht und gefunden habe, der in Zukunft von einem Verein bewirtschaftet werde. Ihm sei beim Lesen der Abwägungen zum Verkehrsgutachten in Bezug auf die Frequenz Wohnmobile je Stunde aufgefallen, dass bei der Frequenz  3 Wohnmobile je Stunde Anwohner dies nicht als einmaliges Ereignis, sondern als Dauerereignis deuten könnten. So lese Herr Doerenkamp auch den Tenor der Stellungnahme, wobei hier von einem massiven Verkehrsaufkommen gesprochen werde. Das Verkehrsaufkommen müsse immer in Bezug zu den vorhandenen 20 Stellplätzen gesehen werden. Ihm sei wichtig, dass man in der Erläuterung der formalen Begriffe konkreter werde, damit dies auch für Außenstehende verständlich sei. Herr Doerenkamp erklärt, dass die Mitglieder der CDU dem Beschlussvorschlag zustimmen werden.

 

Herr Bems ist begeistert, dass das Vorhaben endlich beginnen könne. Er erklärt, dass dies ein guter und notwendiger Schritt in die richtige Richtung sei, da es auf jeden Fall den Bedarf für solche Wohnmobilstellplätze in Rheine gebe. Es sei ein guter Schritt, um das Thema Tourismus anzugehen und zu fördern, da die Stelle innenstadt- und gewässernah sei, um auch in kurzen Wegen seine Ziele erreichen zu können.  Auch die Mitglieder der SPD werden dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Grawe erklärt, dass auch die Mitglieder vom BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvorschlag zustimmen werden. Zu den Ausgleichsmaßnahmen regt er an, noch mehr Bäume auf der ausgewiesenen Grünfläche zu pflanzen, da aus seiner Sicht dort noch Platz sei.

 

 

 


Beschluss:

 

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich bei

                                               einer Gegenstimme

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 267/19) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich bei

                                               einer Gegenstimme

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich bei

                                               einer Gegenstimme