Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen erklärt, dass man mit dieser Vorlage den „Startschuss“ zum Thema – Zukünftige Abgrenzung der Innenstadt bezüglich ihrer Entwicklungs- und Nutzungsperspektiven - geben möchte. Es gehe hier u. a. darum, Antworten auf strukturelle Defizite und Leerstände in der Innenstadt zu finden und eine Stärkung des Wohnens in der Innenstadt als zukünftige Entwicklungsoption zu prüfen. Kernfrage sei dabei, eine Überprüfung der zurzeit als „Kerngebiet“ ausgewiesenen Bereiche. Die Fragestellung müsse von der Verwaltung strategisch und strukturiert durch eine  Bestandsanalyse aufgearbeitet werden, um dann eine klare Handlungslinie anhand des Bedarfes zu erhalten. Herr van Wüllen erklärt weiter, dass im Anschluss Änderungen in Bebauungsplänen und ihrer Festsetzungen vorgenommen werden müssen, um die Prozesse in Gang zu bringen und verweist somit auf den Beschussvorschlag.

 

Herr Doerenkamp stimmt den Ausführungen zu. Er erklärt, dass man langfristig eine strategisch saubere Analyse benötige, um Veränderungen wie z. B. Schaffung von Wohnraum, Verdichtung von stadtnahen Gebieten vernünftig entwickeln zu können. Vor einer Entscheidung müsse natürlich erst eine Analyse der Situation stattfinden.

 

Herr Bems erklärt, dass es notwendig sei, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Dadurch sollte man auf jeden Fall dahin kommen, dass mehr Wohnen in der Innenstadt ermöglicht werde und dieses auch in Verbindung mit der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu sehen. 

 

Herr Grawe erklärt, dass dies aus seiner Sicht auch der richtige Weg sei. Wie sich das Mobilitätsverhalten der Menschen in den letzten 10 Jahren geändert habe, so habe sich auch das Einkaufsverhalten z. B. durch den Internethandel geändert. Da das Thema für die Stadt Rheine sehr wichtig sei, werde man der Vorlage zustimmen.

 

Herr Winkelhaus möchte wissen, warum der Kernbereich der Innenstadt, wie aus dem Plan ersichtlich, nach rechts der Ems hinausgehe.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass man in dem Plan die Kerngebiete der Innenstadt nach Bebauungsplanausweisungen eingearbeitet habe, um erst einmal einen Überblick zu bekommen. Die Fragestellung müsse lauten, ob das ausgewiesene Kerngebiet auch als solches bleibe oder geändert werden müsse. Der Plan mache noch keine Aussage über die Handlungsbedarfe.

 

Herr Burmeister fragt nach dem Zeitbedarf, da aus seiner Sicht hierfür sicherlich schon Anträge vorliegen würden. Er möchte wissen, ob man in einzelnen Schritten vorgehe oder ob man warte, bis die Gesamtkonzeption für das Kerngebiet aufgestellt sei.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass er davon ausgehe, ein schrittweises Vorgehen umzusetzen. Man müsse aber eine Gesamtkonzeption haben, bevor man Einzelschritte gehen könne. Zum Zeitkonzept kann Herr van Wüllen sagen, dass es geplant sei, diese Entwicklungs- und Nutzungsperspektiven 2021 dem Ausschuss vorzustellen, wobei man noch nicht genau sagen könne, wie aufwendig sich dies gestalten werde, da man sich hierzu jeden einzelnen Bebauungsplan ansehen müsse. Er erklärt, dass es sicherlich zum Weiterkommen auch Zwischenschritte geben werde, man aber eine Mindestgrundlage zum Entscheiden benötige. Er gehe davon aus, dass man im Frühjahr 2020 dem Ausschuss einen Zwischenbericht geben könne.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die heutige Abgrenzung der Innenstadt von Rheine insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Kerngebietsausweisungen (MK) im Abgleich mit den (inner-)städtischen Entwicklungs- und Nutzungsperspektiven zu überprüfen und hierzu Handlungsvorschläge zu erarbeiten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig