Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Herr van Wüllen erklärt, dass es in dieser Vorlage um Wohneinheitenregulierung gehe und verweist somit auf die Vorlage.

 

Herr Jansen erklärt, dass man in Rheine zum einen das Thema Verdichtung und Versiegelung und auf der anderen Seite den Bedarf für bezahlbaren Wohnraum habe. Deshalb sei es auch wichtig, den Wohnraum zu verdichten und dies nicht nur in stadtnahen Gebieten. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE sehen bei dieser Vorlage durchaus die Möglichkeit, für das Grundstück hinter dem Kolpinghaus mehr zuzulassen, als nur ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Eine Bebauung nach G 1 ohne jegliche Begrenzung sei aber auch nicht gewollt. Der Abwägungsempfehlung zu diesem Punkt könne Herr Jansen nicht folgen.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass dies ein Punkt gewesen sei, der länger u. a. auch mit den Nachbarn diskutiert worden sei. Der Kernpunkt bei dieser Fläche sei, dass die öffentlich-rechtliche Erschließung von Norden erfolgen müsse und somit eine andere Bebauung nicht zulasse. Er erklärt, dass es kritisch gewesen wäre, eine Verdichtung ohne Regelung der verkehrlichen Situation zuzulassen und gehe davon aus, dass mit begrenzten Wohneinheiten eine Erschließung mit der vorhandenen Straße kein Problem sei. Wenn man aber eine Mehrfamilienhausbebauung mit entsprechendem Verkehr zulassen würde, wären Probleme vorprogrammiert.

 

 

 


Beschluss:

 

I.       Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich bei

                                               einer Gegenstimme

 

 

II.      Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich bei

                                               einer Gegenstimme

 

 

 

III.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gem. des § 2 Abs.1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 98, Kennwort: „Nördliche Neuenkirchener Straße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich bei

                                               einer Gegenstimme