Sitzung: 09.10.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 319/19
Herr van Wüllen erklärt, dass es in dieser Vorlage um Wohneinheitenregulierung gehe und verweist somit auf die Vorlage.
Herr Jansen erklärt, dass man in Rheine zum einen das Thema Verdichtung und Versiegelung und auf der anderen Seite den Bedarf für bezahlbaren Wohnraum habe. Deshalb sei es auch wichtig, den Wohnraum zu verdichten und dies nicht nur in stadtnahen Gebieten. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE sehen bei dieser Vorlage durchaus die Möglichkeit, für das Grundstück hinter dem Kolpinghaus mehr zuzulassen, als nur ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Eine Bebauung nach G 1 ohne jegliche Begrenzung sei aber auch nicht gewollt. Der Abwägungsempfehlung zu diesem Punkt könne Herr Jansen nicht folgen.
Herr van Wüllen erklärt, dass dies ein Punkt gewesen sei, der länger u. a. auch mit den Nachbarn diskutiert worden sei. Der Kernpunkt bei dieser Fläche sei, dass die öffentlich-rechtliche Erschließung von Norden erfolgen müsse und somit eine andere Bebauung nicht zulasse. Er erklärt, dass es kritisch gewesen wäre, eine Verdichtung ohne Regelung der verkehrlichen Situation zuzulassen und gehe davon aus, dass mit begrenzten Wohneinheiten eine Erschließung mit der vorhandenen Straße kein Problem sei. Wenn man aber eine Mehrfamilienhausbebauung mit entsprechendem Verkehr zulassen würde, wären Probleme vorprogrammiert.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei
einer
Gegenstimme
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese
(siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte
Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei
einer
Gegenstimme
III. Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gem. des § 2
Abs.1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 98, Kennwort: „Nördliche Neuenkirchener
Straße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei
einer
Gegenstimme