Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Schauer erklärt, dass der Verwaltung ein Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliege, den 20 Jahre alten Verkehrsentwicklungsplan zu aktualisieren. Sie erläutert, dass im Verkehrsentwicklungsplan Straßen in verschiedene Stufen und Zonen, Haupt- und Nebennetze, Anliegerstraße usw. eingeteilt werden, damit man eine einheitliche Grundlage z. B. beim Straßenausbau oder der Beschilderung erhalte. Sie bestätigt, dass die Überarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes nach 20 Jahren wichtig und auch fällig sei. Frau Schauer weist darauf hin, dass die Verwaltung die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes selber übernehmen werde und nur bestimmte Leistungen, wie  z. B. Zahlenaktualisierungen, Einzelgutachten, nach außen vergeben wolle.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass das hohe Alter des Verkehrsentwicklungsplanes und das geänderte Mobilitätsverhalten der Anlass für diesen Antrag gewesen seien. Hiermit erhalte man dann die Möglichkeit, das geänderte Mobilitätsverhalten in die richtige Richtung zu lenken. Er gehe davon aus, dass der Plan Ende 2021 vorliege.

 

Herr Jansen erklärt, dass die Mitglieder der Fraktion dem Antrag so zustimmen werden. Er möchte wissen, ob es sich hier um eine freiwillige Leistung handle, die der Kämmerer ja eingeschränkt habe.

 

Frau Schauer weist darauf hin, dass die notwendigen Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro im Jahr 2020 anfallen werden und im Rahmen der Fachausschussberatungen zum Haushaltsplan noch ergänzt werden müssen. Voraussetzung hierfür sei, dass heute der entsprechende Beschluss gefasst werde. Zum Thema freiwillige Leistungen sagt Frau Schauer, dass es hier um einen politischen Antrag gehe, den man im Rahmen aller freiwilligen Leistungen betrachten müsse.

 

Herr Brauer erklärt, dass ihm die Begründung in der Vorlage nicht ausreiche, wo stehe: “ … in der Überarbeitung müsse mitberücksichtigt werden: ÖPNV, Fußverkehr  und Radverkehr.“ Aus seiner Sicht müsse man die einzelnen Konzepte nicht getrennt, sondern in Verbindung sehen. Er hoffe, dass die Verwaltung bei der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes dem Radverkehr, Fußverkehr und auch dem ÖPNV eine stärkere Wertung zugestehen werde.

 

Frau Schauer verdeutlicht, dass es für viele der genannten Teilbereiche bereits Untersuchungen und Konzeptionen geben – z. B. das Radverkehrskonzept und im Bereich Nahverkehr die Optimierung der Linienführung. Deren Ergebnisse und Erfordernisse müssen im Abgleich mit dem VEP ineinandergreifen und sind in diesen einzubinden. Für die konkreten Fragestellungen werde man auf jeden Fall auf die jeweiligen Konzepte zurückgreifen.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus dem Jahr 1998 zu überarbeiten, sodass dieser als Planungsgrundlage für künftige Straßenbaumaßnahmen oder andere Maßnahmen der Verkehrsentwicklung dienen kann.

Die notwendigen Mittel von 20.000 € werden für die Fachausschussberatungen für das Haushaltsjahr 2020 eingebracht.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig