Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 347/19
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Grawe erklärt, dass Bündnis 90 /DIE GRÜNEN aus grundsätzlichen Beweggründen diesem Beschluss nicht zustimmen werden.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 250/19) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 1
Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt
des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 144, Kennwort: "Goethestraße/Schillerstraße", der Stadt Rheine
als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
2 Nein Stimmen