Anfragen von Herrn Bems

 

Herr Bems erkundigt sich zu dem Grundstück am Timmermanufer/Hallenbad

  1. Von den Bäumen standen 3 unter der Baumschutzsatzung. Wie ist das weitere Verfahren
  2. Um das Grundstück herum stand ein Bauzaun, der nun weg ist. Wie sieht es mit der Verkehrssicherheit aus?
  3. Das Grundstück war Erweiterungsfläche des Hallenbades. Wann wurde es verkauft?

 

Frau Schauer antwortet:

Zu 1. Die Anhörung wurde versandt, bisher liege noch kein Ergebnis vor.

Zu 2. Das mit dem Zaun müsse die Verwaltung erst prüfen, Grundsätzlich gilt, die Verkehrssicherheit des Grundstücks liege beim Eigentümer.

Zu 3. Das Grundstück war immer schon im Privateigentum.

 

Anfrage Herr Kahle

 

Herr Kahle möchte zu dem Gebäude Osnabrücker Straße 264 wissen, ob in dem Gebäude die Unterbringung einer Spielhalle erlaubt sei. Es sei bekannt geworden, dass die Verhandlungen mit der Augenklinik gescheitert seien und der Besitzer aus Kamen nun an einen Spielhallenbetreiber vermieten möchte.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass es sich hier grundsätzlich um ein Mischgebiet handele, und daher eine Spielhalle möglich sei. Für die Erlaubnis zur Betreibung einer Spielhalle sei aber ein Mindestabstand zu Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen vorgeschrieben. Dies werde die Verwaltung genau prüfen.

 

 

Anfrage von Herrn Hundrup

 

Herr Hundrup bittet um den Sachstand zu den überackerten Randstreifen.

 

Frau Schauer sagt zu, hierzu im Februar 2020 eine Vorlage oder eine Information der Verwaltung einzubringen.

 

 

 

Ende des öffentlichen Teils             20:10 Uhr