Bürger 1 merkt kritisch an, dass bei der Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes „Bürgerzentrum“ zum einen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine berücksichtigt werden müssen. Hierbei sei insbesondere die Massigkeit des Gebäudes entscheidungsrelevant. Zum anderen seien die Interessen der Anlieger zu berücksichtigen. Der geplante Baukörper stelle eine  deutliche Einschränkung der Privatsphäre der Anlieger dar.

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass es sich bei der Wortmeldung um einen Appell und nicht um eine Frage gehandelt habe. Herr Dr. Lüttmann verweist insoweit auf den Tagesordnungspunkt 17 der heutigen Sitzung.