Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, das Teilstück der Möllerhookstraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 33, Flurstück 76 tlw., einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird hiermit eingeleitet.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig