Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 


Beschluss:

 

Die Bergeshöveder Straße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 297, wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Verkehrsfläche vorliegen und eine Verkehrsbedeutung künftig nicht mehr gegeben ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig