Sitzung: 07.11.2019 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 381/19
Beschluss:
1. Ein Teilstück der Scharnhorststraße, im anliegenden Lageplan in Blau dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 315 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.
2.
Ein Teilstück der Scharnhorststraße, im
anliegenden Lageplan in Grün dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178,
Flurstück 315 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) teileingezogen, weil überwiegende Gründe des
öffentlichen Wohles für die Teileinziehung vorliegen. Dieses Teilstück soll
künftig nur dem Radfahrer- und Fußgängerverkehr dienen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig