Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 


Beschluss:

 

1.        Ein Teilstück der Scharnhorststraße, im anliegenden Lageplan in Blau dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 315 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

 

2.        Ein Teilstück der Scharnhorststraße, im anliegenden Lageplan in Grün dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 315 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) teileingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Teileinziehung vorliegen. Dieses Teilstück soll künftig nur dem Radfahrer- und Fußgängerverkehr dienen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig