Ein Bürger der Stadt Rheine stellt die folgenden Fragen:

 

1.  Wie haben sich Bezirksregierung und die betroffenen Elternschaften hinsichtlich der Zügigkeitsanpassungen an den anderen weiterführenden Schulen positioniert (abgesehen von der Elsa-Brändström-Realschule)?

2.  Wie wird mit den Schulformwechslern umgegangen, die das Gymnasium verlassen,  wenn keine Überhangklasse mehr an der Elsa-Brändström-Realschule gebildet werden kann?

3.  Weshalb werden an der Euregio-Gesamtschule trotz der neuen Gegebenheiten im Gemeinsamen Lernen lediglich zwei bis drei GL-Klassen eingerichtet?

 

Her Gausmann erklärt, dass die Zügigkeitsanpassungen an den anderen Schulen erst ca. zwischen 2022 und 2024 greifen könnten und eine Antragsstellung bei der Bezirksregierung so frühzeitig noch nicht möglich sei. Die Beschlüssen der Schulkonferenzen und Politik würden daher zeitgerecht in 2021 bzw. 2022 herbeigeführt werden. Ein Votum der Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule gegen eine Sechszügigkeit läge bereits vor.

Hinsichtlich der Aufnahme der Schulformwechsler sei eine Mehrklassenbildung im integrierten System nach Absprache mit den Schulleitungen der Sekundarschulen denkbar.

Bezüglich der GL-Klassen verfüge das Gebäude der Euregio-Gesamtschule schlicht über nicht genügend Differenzierungsräume, um mehr als zwei bis drei GL-Klassen pro Jahrgang verantwortungsvoll einrichten zu können.

 

Ein weiterer Bürger der Stadt Rheine stellt die folgenden Fragen:

 

1.    Wie sollen künftig die Hallenzeiten an einer fünf- bzw. sechszügigen Elsa-Brändström-Realschule abgebildet werden?

2.    Existiert eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die Ausbauten der Schulgebäude?

3.    Warum erfolgt im Arbeitskreis für die Auslagerung der Paul-Gerhardt-Schule seitens der Verwaltung die Frage nach einer Busbegleitung durch Familienangehörige der Schülerinnen und Schüler, wenn doch eigentlich die Kosten für Begleitpersonal in den kalkulierten Gesamtkosten des Schulumbaus eingepreist gewesen seien?

 

Herr Gausmann verweist auf die Vorlage zum Umbau der Elsa-Brändström-Realschule und auf die dort eingeplante, ausgeweitete Turnhallensituation. Die Frage nach der notwendigen Hallenbeschaffenheit sei von verschiedenen Faktoren abhängig und werde in jedem Fall im Planungsprozess berücksichtigt werden.

Weiterhin werde beim Ausbau der Pläne keine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse angestellt. Neben der reinen Kalkulation, ob im Einzelfall ein Neubau wirtschaftlicher als eine Renovierung ist, erfolge die Ausbauplanung, im Rahmen des Haushaltsplanes, größtenteils unter pädagogischen Gesichtspunkten.

Zuletzt sei die Anfrage an die Eltern der PGS lediglich eine Option für diese gewesen, ihre Kinder auf dem Schulweg zu begleiten und an den neuen Prozessen weiter beteiligt zu werden. Sofern dies nicht gewünscht sei, werde die Busbegleitung seitens der Verwaltung natürlich anderweitig abgebildet werden. 

 

Es erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung, bei der keine der anwesenden Personen den Saal verlässt.

 

Während der Sitzungsunterbrechung erfragt Herr Brüning, der stellv. Schulleiter des Kopernikus-Gymnasiums, wann die Schule offiziell über den Termin für die Sanierung der Sporthalle informiert werde und bietet gleichzeitig an, das Know-How der Schule über die Anforderungen an die Halle in den Prozess mit einzubringen.

 

Herr Gausmann verweist auf die kommenden Sitzungen von Schulausschuss, Bauausschuss und Rat, in denen die Sporthallensanierung von der Politik offiziell beschlossen werden müsse. Danach werde auch eine Information an die Schule erfolgen, die natürlich in die Prozesse mit einbezogen werde. Die Mittel für die Maßnahme seien von der Zentralen Gebäudewirtschaft grundsätzlich für 2020 eingeplant. 

 

Nach dieser Unterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt.