Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass ein Treffen mit den Anliegern stattgefunden habe. Man habe ihnen erklärt, dass die Notwendigkeit des Ausbaus sich aus dem Kanalbau- und nicht aus dem Straßenbau heraus ergebe. Er weist darauf hin, dass nicht nur der Spechtweg sondern auch umliegende Straßen wie Eichelhäherstraße, Ammerweg im Kanalsystem hydraulisch überlastet seien und deshalb auch ertüchtigt werden müssen. Sinnvollerweise baue man die Straße endgültig aus, wenn man das Kanalsystem ertüchtigt habe, was aber auch die Beitragsfähigkeit auslöse. Dies habe natürlich zu Diskussionen unter den Anliegern geführt. Herr Dr. Vennekötter erläutert, dass man mit den Anliegern übereingekommen sei, dass, wenn der Kanal ertüchtigt werde auch die Straße mit ausgebaut werde. Der Vorlage sei ein Anliegerschreiben angefügt worden, wo man sich über den Grundzug der Planung äußere. Als Problem werde gesehen, dass nur auf den ausgewiesenen Parkmöglichkeiten geparkt werden dürfe und die Baumstandorte einen Parkplatz wegnehmen werden. An dieser Stelle müsse jetzt entschieden werden, ob man mit einem verkehrsberuhigten Bereich in die Ausschreibung gehen soll oder ob, wie in den 60er Jahren,  rechts und links bis an den Rand gepflastert werde. Die Notwendigkeit eines verkehrsberuhigten Bereiches werde von den Anliegern nicht gesehen, da dort viele ältere Anlieger wohnen. Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass auch dort irgendwann ein Generationenwechsel stattfinden werde und auch Familien mit Kindern zuziehen, wo dann ein verkehrsberuhigter Bereich sinnvoll und wichtig sei.

 

Herr Radau fragt, welche Regeln und Vorschriften es für den Bau einer Anliegerstraße gebe und ob man von 5 auf 3 Laternen reduzieren könne, wenn diese 3 Laternen höher und mit gleich guter Ausleuchtung angebracht werden.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man hier schon mit 6 Metern die maximale Höhe für die Laternen erreicht habe und die Ausleuchtung hiermit berechnet wurde. Wenn man noch höher gegen würde, sei dies nicht mehr der festgelegte Standard für den Ausbau einer Anliegerstraße.

 

Herr Radau weist darauf hin, dass in den letzten 2 – 3 Jahren von den Anliegern neue Vorgärten und Versickerungsanlagen erstellt worden seien. Er möchte wissen, ob diese Anlieger damit rechnen müssen, dass aufgrund des Kanalanschlusses durch die Gärten gebaggert werde müsse.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man von Seiten der TBR niemanden zwingen werde, sich an das Trennsystem anzuschließen. Diese Haushalte können weiterhin in das Schmutzwassersystem entwässern. Dies sei mit den Anwohnern  so besprochen und zugesagt worden.

 

Herr Beckmann erklärt, dass auch die Mitglieder der CDU so für die Offenlage stimmen werden. Wichtig sei ihnen allerdings, dass man den Wünschen der Anwohner gerecht werde und das Wort „voraussichtlich“ beim Ausbau 2020/2021 gestrichen werde.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man das aufgenommen habe, aber nicht nur den Spechtweg aus Entwässerungssicht sehe, sondern auch die Kranichstraße und den Ammerweg sehe. Hierfür werde man die Planung vorbereiten und dann sowieso erst in 2021 umsetzen können.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig