Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Dr. Lüttmann verweist auf die Vorlage sowie den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Einstellung einer pädagogisch-künstlerisch ausgebildeten Fachkraft und einer Verwaltungskraft für die Jugendkunstschule (vgl. Anlage 3).

 

Herr Wilp bringt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Ausdruck, weist aber darauf hin, dass die Mittel als Projektmittel veranschlagt werden sollen um eine besondere Flexibilität bei der Verwendung der Haushaltsmittel zu haben.

 

Herr Bonk weist auf  die Veranschlagung der TBR-Dienstleistungen für die Veranstaltung Parkleuchten hin:

Produkt 0602, Ergebnisplan Berichtszeile 13

 

2019 T€

2020 T€

2021 T€

2022 T€

2023 T€

Parkleuchten-Technische Betriebe

0

8

8

9

9

 

Da Parkleuchten nur im Jahr 2020 stattfindet, ist ab 2021 keine Veranschlagung notwendig.

 

Hierzu erläutert Herr de Groot-Dirks, dass im Jahr 2021 die Tage der Chor- und Orchestermusik in Rheine stattfinden werden, Auch hier seien Dienstleistungen der Technischen Betriebe erforderlich. Ab 2022 sei eine besondere Veranschlagung für die Dienstleistungen der TBR tatsächlich nicht mehr notwendig. Es wird deshalb folgende Darstellung vorgeschlagen

 

 

2019 T€

2020 T€

2021 T€

2022 T€

2023 T€

Parkleuchten-Technische Betriebe Rheine

0

8

0

0

0

Tage der Chor- und Orchestermusik – Technische Betriebe Rheine

0

0

8

0

0

 


Beschluss:

1.        Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget der Produktgruppe 06 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

2.        Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende weitere Änderung zu übernehmen:

a)   Produktgruppe 06, Produkt 0602, Ergebnisplan

Berichtszeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Erhöhung Projekt Jugendkunstschule um 85.000,00 € im Haushaltsjahr 2020

 

b)   Produktgruppe 06, Produkt 0602, Ergebnisplan,

Berichtszeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Verminderung um 8.000 EUR in den Jahren 2022 ff.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig