Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 472/19
Herr van Wüllen erklärt zur Vorlage, dass mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan genauere und detaillierte Festsetzungen beschlossen werden können.
Herr Doerenkamp macht deutlich, dass darauf geachtet werden müsse, dass die vorgestellte Planung genauso umgesetzt werde.
Herr Bems hält dies auch für wichtig. Der vorgestellte Entwurf passe gut in das Stadtbild. Vor allem lege er dabei Wert auf Klimaschutz, denn der Staelscher Hof müsse dringend entsiegelt werden.
Herr Dewenter erinnert daran, dass für den Bereich bereits ein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Er fragt nach ob dieser nun aufgehoben werden muss.
Herr van Wüllen verneint dies. Durch den neuen Bebauungsplan werde der alte automatisch ersetzt.
Beschluss:
1. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt gem. § 12 i.
V. m. § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bereich der ehemaligen Karstadt-/Hertie-Immobilie den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9, Kennwort „Stadthotel“, aufzustellen.
Der
räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9, Kennwort
„Stadthotel“ wird wie folgt begrenzt:
·
Im
Norden: Durch die Südgrenze des Staelschen Hofes entlang der zukünftigen
Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes.
·
Im
Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstückes 1115 zum Flurstück 1116.
·
Im
Süden: Durch die Nordgrenze der Matthiasstraße bzw. Einmündung Kolpingstraße
entlang der Südgrenze der Flurstücke 1611, 1116, 1115, 1142 und 1143.
·
Im
Osten: Durch die zukünftige Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes zur
Herrenschreiberstraße.
Der
Planbereich umfasst die Flurstücke 1115, 1142, 1143 und 1586 (tlws.). Alle
genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111. Der
räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
2. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die
Verwaltung einen - auf Grundlage eines mit dem Vorhabenträger abzustimmenden
und von diesem vorzulegenden Vorhaben- und Erschließungsplanes - zu
entwickelnden vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig