Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen erklärt zur Vorlage, dass mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan genauere und detaillierte Festsetzungen beschlossen werden können.

 

Herr Doerenkamp macht deutlich, dass darauf geachtet werden müsse, dass die vorgestellte Planung genauso umgesetzt werde.

 

Herr Bems hält dies auch für wichtig. Der vorgestellte Entwurf passe gut in das Stadtbild. Vor allem lege er dabei Wert auf Klimaschutz, denn der Staelscher Hof müsse dringend entsiegelt werden.

 

Herr Dewenter erinnert daran, dass für den Bereich bereits ein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Er fragt nach ob  dieser nun aufgehoben werden muss.

 

Herr van Wüllen verneint dies. Durch den neuen Bebauungsplan werde der alte automatisch ersetzt.

 


Beschluss:

 

1.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt gem. § 12 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bereich der ehemaligen  Karstadt-/Hertie-Immobilie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9, Kennwort „Stadthotel“, aufzustellen.

 

            Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9, Kennwort „Stadthotel“ wird wie folgt begrenzt:

 

·         Im Norden: Durch die Südgrenze des Staelschen Hofes entlang der zukünftigen Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes.

 

·         Im Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstückes 1115 zum Flurstück 1116.

 

·         Im Süden: Durch die Nordgrenze der Matthiasstraße bzw. Einmündung Kolpingstraße entlang der Südgrenze der Flurstücke 1611, 1116, 1115, 1142 und 1143.

 

·         Im Osten: Durch die zukünftige Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes zur Herrenschreiberstraße.

 

            Der Planbereich umfasst die Flurstücke 1115, 1142, 1143 und 1586 (tlws.). Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

2.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung einen - auf Grundlage eines mit dem Vorhabenträger abzustimmenden und von diesem vorzulegenden Vorhaben- und Erschließungsplanes - zu entwickelnden vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und vorzulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig