Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 475/19
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB
billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein
maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung,
Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 2
Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 344, Kennwort:
"Pater-Schunath-Straße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Es wird
festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 344, Kennwort:
"Pater-Schunath-Straße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge der
Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig