Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 346/19
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Grawe erklärt, dass Bündnis 90 /DIE GRÜNEN aus grundsätzlichen Beweggründen diesem Beschluss nicht zustimmen werden.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 156/19) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 6 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden
Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses
geltenden Fassung wird die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Rheine, Kennwort: „Nahversorgungszentrum Salzbergener Straße“ und die
Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
2 Nein Stimmen