Sitzung: 03.12.2019 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 3
Vorlage: 346/19
Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 156/19)
sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis
und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des
Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte
Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung
sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort:
„Nahversorgungszentrum Salzbergener Straße“ und die Begründung hierzu
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen