Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB
billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein
maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung,
Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 2
Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 344, Kennwort:
"Pater-Schunath-Straße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Es wird
festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 344, Kennwort:
"Pater-Schunath-Straße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge der
Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig