Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann erläutert den Inhalt der Vorlage.

 

Auf Anregung von Ausschussmitgliedern sollen die Richtlinien unter Punkt III (Stadtranderholung) mit folgendem Zusatz ergänzt werden:

 

2.1.1

Bei Maßnahmen der Stadtranderholung, an denen Kinder mit und ohne Behinderung teilnehmen., erhöht sich die Altersstufe auf 18 Jahre.

 

Zudem wird der Antrag des Stadtjugendringes, der der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, seitens des Ausschusses positiv beschieden; das Abstimmungsergebnis ist einstimmig.

 


Beschluss:

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Rheine zu aktualisieren.

 

Ergänzt wird unter Punkt III (Stadtranderholung) der Unterpunkt 2.1.1 mit folgendem Inhalt:

 

Bei Maßnahmen der Stadtranderholung, an denen Kinder mit und ohne Behinderung teilnehmen., erhöht sich die Altersstufe auf 18 Jahre.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Dynamisierung der Förderbeiträge nach dem Verbraucherindex.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig