Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann erläutert den Inhalt der Vorlage.

 

Unter Hinweis auf Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erfolgen Nachfragen bzgl. der Finanzierung des „Café Relax“ am Standort der Beratungsstelle in Rheine.

 

Seitens des JHA wird ausdrücklich die Notwendigkeit des Café Relax erkannt und die langfristige Finanzierung dieser Einrichtung gewünscht.

Es erfolgt eine einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag in dem Wissen, dass entsprechend Ziffer 6 des Beschlussvorschlages eine vorzeitige Kündigung aus triftigem Grund (bspw. bei Wegfall oder Änderung grundlegender Basisfinanzierungen) möglich ist. Dieses wäre beispielsweise der Wegfall eines Ko-Finanziers.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Kreis auf die Wichtigkeit des „Café Relax“ für die Bevölkerung der Stadt Rheine hinzuweisen.

 


Beschluss:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zur Fortsetzung der etablierten Arbeit der Jugend- und Drogenberatungsstelle  mit der Aktion Selbsthilfe e. V. die vertraglichen Verhandlungen zu den additiven Leistungen in der Beratungsstelle in Rheine im Aufgabenbereich der Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung junger Menschen und Familien“  mit Wirkung zum 01.01.2020 mit nachfolgend aufgeführten Arbeitsschwerpunkten und Stellenanteilen abzuschließen.

 

  1. In Abstimmung mit dem Träger wird der vertragliche Anteil der präventiven Leistungen in der Drogenhilfe um den Anteil von 0,3 VZÄ (Vollzeitäquivalent) von 0,6 auf 0,9 VZÄ angehoben  und der Anteil der Beratungsleistungen von 0,9 aus 0,6 VZÄ um 0,3 VZÄ reduziert werden.

 

  1. Das Angebot der niedrigschwelligen Drogenhilfe „Café Relax“ am Standort der Beratungsstelle in Rheine wird mit einem Umfang von 0,375 VZÄ bei einer gleichzeitigen Finanzierungszusage seitens des Kreises Steinfurts im gleichen Umfang mit dann einem Stellenanteil von 0,75 VZÄ im Bestand in ausreichendem Maße gesichert.

 

  1. Die Höhe der Sach- und Gemeinkosten werden mit 20% der Personalkosten festgelegt. Basis dafür bildet der jeweils aktuelle KGST-Tabellenwert von Tarifbeschäftigten der entsprechenden Entgeltgruppe.

 

  1. Der Träger wird verpflichtet weiterhin einen 3%-igen Trägeranteil an der Finanzierung zu leisten.

 

  1. Die Vertragslaufzeit soll den Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 betragen. Eine vorzeitige Kündigung aus triftigem Grund (bspw. bei Wegfall oder Änderung grundlegender Basisfinanzierungen) soll im Vertrag vorgesehen werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig