Herr Radau möchte wissen, wie hoch der Anteil der Summe an energetischer Sanierung an der Gesamtsumme sei und ob es eine Prioritätenliste gebe. Wichtig sei ihm auch, zu wissen, an welcher Stelle man zurzeit stehe und ob diese Maßnahmen in einer eigenen Haushaltsstelle abgebildet werden.
Herr Kaiser antwortet, dass alle Unterhaltungsmaßnahmen über das Produkt 5202 – Zentrale Gebäudewirtschaft – mit den entsprechenden Haushaltsstellen hinterlegt seien. Hier werde allerdings nicht in energetischen und sonstigen Maßnahmen unterschieden.
Herr Beckmann weist darauf hin, dass der von der KGSt geforderte Richtwert für die Gebäudeunterhaltung in Höhe von 1,2 % wieder unterschritten werde. Dies sei zwar gut begründet worden, wobei aber trotzdem genau überlegt werden müsse, ob die geplanten 0,9036 % für die Gebäudeunterhaltung genügen, um nicht in einen Investitionsstau zu geraten.
Frau Schauer führt aus, dass man über 4 Mio. Euro in die Gebäudeunterhaltung investiere, was mit den Eigenleistungen der technischen Betriebe schon 1,0 % abdecke. Da zurzeit viele Baumaßnahmen im Bereich der Grundschuloffensive stattfinden, erneuere man natürlich auch Bereiche, die sonst in die Bauunterhaltung fallen würden, wie z. B. die Erneuerung der alten WC-Anlage an der Canisiusschule. Somit werden hier Dinge erneuert, die man sonst nur im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme machen würde. Außerdem weist Frau Schauer auf die gebildete Rückstellung für das Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium Dionysianum in nicht unerheblicher Summe hin. Wenn man diese Rücklage dem Haushaltsansatz der Gebäudeunterhaltung zurechne, würde man den von der KGSt empfohlenen Richtwert in Höhe von 1,2 % erreichen. Insofern denke sie, dass man für die städtischen Gebäude gut aufgestellt sei, um diese in einem guten Zustand zu halten.
Herr Dr. Konietzko weist darauf hin, dass es hier um ca. 460 Mio. Euro Gebäudewert gehe, der von der Stadt verwaltet werde. Ihn würde aufgrund des Nachholbedarfes bei der Gebäudeunterhaltung interessieren, wo die erreichten Richtwerte der letzten 10 Jahre gelegen haben.
Antwort im Nachgang zum Protokoll:
Wert der Gebäudeunterhaltung
zum Gebäudeneubauwert in Prozent |
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(Entnommen aus den Vorlagen
der Jahr 2011 bis 2020 zum Erhaltungsaufwand) |
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Wert ohne |
Wert mit |
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Jahr |
Handwerker TBR |
Handwerker TBR |
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2020 |
0,9036 |
1,0158 |
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2019 |
0,7556 |
0,8753 |
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2018 |
0,7686 |
0,8928 |
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2017 |
0,6628 |
0,7535 |
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2016 |
0,6604 |
0,7954 |
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2015 |
0,6771 |
0,8338 |
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2014 |
0,6531 |
0,8193 |
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2013 |
0,6874 |
0,8507 |
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2012 |
0,6851 |
0,8254 |
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2011 |
0,6637 |
0,7932 |
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Empfohlener Wert der KGSt:
1,2 % (sog. "Substanzerhaltungsschwelle") |
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2020 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme