Sitzung: 05.02.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 057/20
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I.
Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (s. Anlage 1).
II.
Beschluss
über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der
Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.
V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nrn. 1-3 BauGB (s. Anlage 1) billigend
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung alle von der Planung betroffenen Belange vor.
III.
Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der § 7 und § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13c, Kennwort: „Birkenallee“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig