Herr Gausmann erklärt, dass der Wahlausschuss der Stadt Rheine bereits am 24. September 2019 die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine in 22 Wahlbezirke beschlossen habe.

 

Ende Dezember 2019 habe das Landesverfassungsgericht sein Urteil zur Abschaffung der Stichwahl und zur Berechnung der Einwohnerzahlen verkündet und darüber hinaus die Abweichungsobergrenze zur durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk - obwohl diese Grenze nicht Gegenstand der Antragstellung war - von 25 % auf 15 % herabgesetzt.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass die Überprüfung der Wahlbezirkseinteilung vom 24. September 2019 ergeben habe, dass sechs von 22 Wahlbezirken die erstmals im o. g. Urteil erwähnte 15%-Grenze überschritten, sodass eine erneute Einteilung des Wahlgebietes nötig sei.

 

Herr Roscher bedankt sich für die gute Arbeit der Verwaltung, woran sich auch die weiteren Sitzungsteilnehmer anschließen.

 

Weitere Wortmeldungen folgen nicht, sodass Herr Gausmann über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt:


Beschluss:

 

Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine in 22 Wahlbezirke entsprechend der Anlage 1 der Vorlage (Verzeichnis der Wahl[Stimm-]bezirke mit zugehörigen Straßen zu den Kommunalwahlen 2020).


Abstimmungsergebnis:                einstimmig