Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Lunkwitz fragt, ob die Notausstiegsklausel auch im Nothaushalt vorgesehen sei oder nur, wenn die Finanzierung durch das Land ausbleibe.

 

Herr Krümpel teilt mit, dass wenn die Finanzierung des Landes kippen würde, die Klausel greifen würde. 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (nachfolgend: VZ) für ihre Beratungsstelle in Rheine im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 mit einem maximalen Gesamtzuschuss von 418.122 EUR zu fördern.

 

2.    Die Verwaltung wird angewiesen, mit der VZ einen entsprechenden Zuwendungsvertrag abzuschließen bzw. den vorhandenen zu den unter 1. genannten Konditionen zu verlängern.

 

3.  Zur Herstellung klarer Kostentransparenz legt die VZ bis zum 30. April eines jeden Folgejahres einen detaillierten Verwendungsnachweis vor, der die Abrechnung von Kosten und Einnahmen sowie einen Betriebsabrechnungsbogen des jeweiligen Jahres mit den Einzelpositionen gemäß der vorgelegten Kostenkalkulation für die Beratungsstelle enthält.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig