Beratungsergebnis: verwiesen

Herr  Krümpel teilt mit, dass er gestern aus der Fraktionsvorsitzendenbesprechung mitgenommen habe, dass bei dem Vergabekriterium 2b nur ausschließlich auf Ehepaare oder gleichgestellte Paare mit 5 Punkten Rücksicht genommen werden solle und das der Teil „bis zum Ablauf des 5 Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei dem keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat“ wegfallen solle.

 

Herr Roscher macht deutlich, dass nur der Teil „bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung“ gestrichen werden solle.  Der Teil des Beschlussvorschlages „bei dem keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat“ bleibe bestehen.

 

Herr Ortel fragt, ob der Wegfall dieser 5-Jahresbefristung in Bezug auf den § 29 Nr. 7 WFNG NRW, auf den in der Vorlage verwiesen werde, rechtlich in Ordnung sei.

 

Herr Krümpel teilt mit, dass er davon ausgehe. Wenn das nicht so sein sollte, könne man das zur Ratssitzung noch ändern.

 

Herr Mau merkt an, dass die Gebäude, die gebaut werden mindestens der ersten Förderstufe der KfW entsprechen müssen. Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt, dass es Zusatzpunkte gebe, wenn Gebäude in höheren Förderstufen gebaut werden würden.

 

Frau Schauer macht deutlich, dass man bedenken müsse, dass die Bauherren zu dem Zeitpunkt in der Regel noch keine Planung haben. Sie seien sich dann noch nicht darüber bewusst, was das für Kosten auslösen würde, ihr Haus nach KfW 40 zu bauen. Es könne sein, dass der eine oder andere hinterher die Finanzierung nicht genehmigt bekomme und das Grundstück wieder zurückgeben müsse.

 

Herr Ortel gibt zu bedenken, dass dadurch eventuell Doppelverdiener ohne Kinder mehr Punkte bekommen würden als eine Familie mit 2 Kindern.

 

Herr Lunkwitz bezieht sich auf die Vergabekriterien und fragt an, ob in allen Baugebieten die gleichen Kriterien angewendet werden müssen. Er fragt an, ob es nicht sinnvoll sei, in den Baugebieten eine ausgewogene Wohnstruktur zu haben. Fraglich sei, ob nicht so eine unangemessene Benachteiligung oder Diskriminierung für die Grundstücksbewerber vorliege. Herr Lunkwitz fragt, ob es mit den Kriterien bei den Grundstücken der Eschendorfer Aue bisher irgendwelche Einwände von Bauherren oder Anwohnern gegeben habe.

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass die Kriterien, die für die Eschendorfer Aue festgelegt wurden grundsätzlich nicht unveränderlich seien, allerdings haben sich die Kriterien bewährt. Der Überprüfungsaufwand für die Zukunft müsse sich in Grenzen halten.

 

Herr Krümpel informiert, dass die Interessierten insgesamt mit den Vergabekriterien zufrieden gewesen seien und teilt auf Nachfrage von Herrn Lunkwitz mit, dass die hier aufgestellten Kriterien rechtlich nicht angreifbar seien.

 

Herr Hachmann merkt an, dass der Hinweis im Beschluss auf § 29 Nr. 7 WFNG NRW weggelassen werden sollte, wenn die 5 Jahre rausgenommen werden. Herr Hachmann fragt, wie viele Punkte für einen erweiterten Standard vergeben werden sollten. Das Risiko, welches Frau Schauer angesprochen habe, sei in Punkt 3 des Beschlussvorschlages ohnehin schon gegeben. Für die erste Förderstufe müssen die Bauherren bereits rechnen, ob sie sich das leisten können. Man dürfe die Punkte natürlich nicht zu hoch ansetzen, damit Familien mit Kindern nicht weniger Punkte bekommen.

 

Herr Ortel macht deutlich, dass sich der Rat unterschiedliche Ziele gesetzt habe. In diesem Fall gebe es einen klassischen Zielkonflikt. Klimaschutz sei ein Ziel, aber es sei auch ein Ziel, jungen Familien das Bauen von Wohneigentum zu ermöglichen.

 

Herr Roscher merkt an, dass es einen Konflikt zwischen sozialen Anforderungen und klimatechnischen Anforderungen gebe. Wenn das Klima vernachlässigt würde, sei dies auch sozialschädigend. Bauherren sollten mehr für den Klimaschutz tun, wenn sie es sich leisten können. Vielleicht sei es eine Lösung, dass man im Konfliktfall demjenigen den Zuschlag gewähre, der höherwertig baue und dies nicht im Rahmen einer Punktevergabe mache.

 

Herr Mau teilt mit, dass es beim Bauen in höherer Förderstufe vielleicht einen Punkt weniger gebe, als für ein Kind, damit die Familien mit Kindern nicht benachteiligt werden.

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt vor, die Vorlage in den Rat zu schieben, damit die Thematik in Ruhe vorbereitet werden könne.

 

Frau Floyd-Wenke macht deutlich, dass so eine schwerwiegende Änderung bei der Bepunktung wegen weiterem Beratungsbedarf verschoben werden sollte.

 

Herr Brauer weist noch einmal darauf hin, dass zu einem Zeitpunkt die Bewertungskriterien angewendet werden, um ein Grundstück zu verkaufen, zu dem viele Bewerber noch keinen Plan für ihr Haus haben. Viele, vor allem jüngere Menschen werden noch nicht mit einem fertigen Bauplan einen Antrag stellen, um ein Grundstück zu bekommen. Die Aussicht, ein Grundstück zu bekommen, veranlasse sie erst einen Architekten zu beauftragen, der Geld koste.

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass fraglich sei, was passiere wenn die Ankündigung des Bauherren, in hoher Förderstufe zu bauen, nicht eingehalten werde.

 

Herr Krümpel ergänzt, dass die Familien dann Geld in die Hand genommen, eine Planung gemacht haben und nachher kein Grundstück bekommen.

 

Herr Kaisel entgegnet, dass das Risiko immer bestehe. Es sei völlig egal, ob das Haus 200.000 € oder 220.000 € koste.

 

Frau Schauer informiert, dass sich das Erneuerbare-Energien-Gesetz in einer Novellierung befinde. Es sei zu erwarten, dass sich im Laufe des Jahres die Bestimmungen verschärfen.

 

Herr Hachmann fragt an, ob es rechtlich möglich sei, dass bei der Punktevergabe bei den Baugrundstücken in Elte Elteraner bevorzugt werden können.

 

Herr Krümpel antwortet, dass das schwierig umzusetzen sei. Es müsse mit dem EU-Recht, der Niederlassungsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot konform sein. Sollte das gewünscht sein, könne man im März noch keinen Beschluss fassen.

 

Herr Krümpel informiert auf Nachfrage von Herrn Wilp, dass es für die Baugrundstücke an der Sandkampstraße 270 Bewerber gebe.

 

Frau Overesch sichert zu, dass es in Elte nicht um Ausgrenzung irgendwelcher Menschen gehe. Man habe ein hervorragendes Management von Integration und Willkommensheißung von Neubürgern. Es gehe in diesem Zusammenhang darum die dörflichen Strukturen zu stärken, weil es ganz viele Elteraner gebe, die wegziehen mussten und die großes Interesse daran haben nach Elte zurückzukehren. 

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt vor, für die Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 eine Ergänzungsvorlage vorzubereiten und dabei die Vergabekriterien noch einmal zu überprüfen.

 

Die Ausschussmitglieder sind mit dem Verfahren einverstanden.