Herr Fühner in seiner Eigenschaft als Vertreter eines Trägers erklärt sich bei der Abstimmung für befangen; Frau Leskow führt deshalb durch die Abstimmung.
Die Verwaltung erläutert auf Nachfrage den Beschlussvorschlag mit 13 plusKITA-Einrichtungen und 4 Sprachfördereinrichtungen. Bei der nicht favorisierten Variante mit 12 plusKITA-Einrichtungen und 10 Sprachfördereinrichtungen würden Fördergelder an Kitas bewilligt, die kaum Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in ihrer Einrichtung haben.
Beschluss
1. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die
folgenden Kindertageseinrichtungen
Name |
Straße |
PLZ |
AWO-Kindergarten |
Ludgeristr. 22 |
48429 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Elisabeth |
Windthorststr. 15 |
48431 Rheine |
Ev. Kindertagesstätte Johannes: |
Keltenstiege 5 |
48429 Rheine |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Antonius |
Sadelstr. 35 |
48429 Rheine |
Ev. Kindergarten Jakobi |
Mittelstr. 105 |
48431 Rheine |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Ludgerus |
Bergstr. 6 |
48429 Rheine |
Kindertagesstätte Ellinghorst
Caritas |
Freiherr-von-Beust-Str.
20 |
48431 Rheine |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Bonifatius |
Friedrich-Ebert-Ring
241 |
48429 Rheine |
CJD-Kita St. Michael |
Bühnertstr. 17 |
48431 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Dionysius |
Auf dem Hügel 7 |
48431 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Josef |
Katerkampweg 14 |
48431 Rheine |
Kath. Kindergarten Herz-Jesu |
Esperlohstr. 9 |
48429 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Marien |
Osnabrücker Str.
339 |
48429 Rheine |
als
plusKITA-Einrichtungen gemäß § 44 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum
31.07.2025 anzuerkennen und ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45
(2) des KiBiz in Höhe von 30.000 € zu gewähren. Entsprechend den Veröffentlichungen
der obersten Landesjugendbehörde gemäß § 45 Abs. 2 letzter Satz i.V.m. § 37
KiBiz wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 an die
Kostenentwicklung angepasst.
2. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die
folgenden Kindertageseinrichtungen
Name |
Straße |
PLZ |
Kath. Kindergarten St. Konrad |
Am Pfarrhaus 6 |
48432 Rheine |
DRK-Kindergarten Bunte Welt |
Brombeerweg 20 |
48432 Rheine |
additiver
Dreikönigs-Kindergarten |
Dreikönigsstraße
20-30 |
48429 Rheine |
Kindergarten Lummerland |
Moorstr. 6 |
48432 Rheine |
als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 45 Abs. 2 Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 anzuerkennen und
ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45 Abs.2 des KiBiz in Höhe von
5.000 € zu gewähren. Entsprechend den Veröffentlichungen der obersten
Landesjugendbehörde gemäß § 45 Abs. 2 letzter Satz i. V. m. § 37
KiBiz wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 an die
Kostenentwicklung angepasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung