Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Fühner in seiner Eigenschaft als Vertreter eines Trägers erklärt sich bei der Abstimmung für befangen; Frau Leskow führt deshalb durch die Abstimmung.

 

Die Verwaltung erläutert auf Nachfrage den Beschlussvorschlag mit 13 plusKITA-Einrichtungen und 4 Sprachfördereinrichtungen. Bei der nicht favorisierten Variante mit 12 plusKITA-Einrichtungen und 10 Sprachfördereinrichtungen würden Fördergelder an Kitas bewilligt, die kaum Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in ihrer Einrichtung haben.  


Beschluss

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die folgenden Kindertageseinrichtungen

 

Name

Straße

PLZ

AWO-Kindergarten

Ludgeristr. 22

48429 Rheine

Kath. Kindergarten St. Elisabeth

Windthorststr. 15

48431 Rheine

Ev. Kindertagesstätte Johannes:

Keltenstiege 5

48429 Rheine

Kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius

Sadelstr. 35

48429 Rheine

Ev. Kindergarten Jakobi

Mittelstr. 105

48431 Rheine

Kath. Kindertageseinrichtung St. Ludgerus

Bergstr. 6

48429 Rheine

Kindertagesstätte Ellinghorst Caritas

Freiherr-von-Beust-Str. 20

48431 Rheine

Kath. Kindertageseinrichtung St. Bonifatius

Friedrich-Ebert-Ring 241

48429 Rheine

CJD-Kita St. Michael

Bühnertstr. 17

48431 Rheine

Kath. Kindergarten St. Dionysius

Auf dem Hügel 7

48431 Rheine

Kath. Kindergarten St. Josef

Katerkampweg 14

48431 Rheine

Kath. Kindergarten Herz-Jesu

Esperlohstr. 9

48429 Rheine

Kath. Kindergarten St. Marien

Osnabrücker Str. 339

48429 Rheine

 

als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 44 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 anzuerkennen und ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45 (2) des KiBiz in Höhe von 30.000 € zu gewähren. Entsprechend den Veröffentlichungen der obersten Landesjugendbehörde gemäß § 45 Abs. 2 letzter Satz i.V.m. § 37 KiBiz wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 an die Kostenentwicklung angepasst.

 


 

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die folgenden Kindertageseinrichtungen

 

Name

Straße

PLZ

Kath. Kindergarten St. Konrad

Am Pfarrhaus 6

48432 Rheine

DRK-Kindergarten Bunte Welt

Brombeerweg 20

48432 Rheine

additiver Dreikönigs-Kindergarten

Dreikönigsstraße 20-30

48429 Rheine

Kindergarten Lummerland

Moorstr. 6

48432 Rheine

 

als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 45 Abs. 2 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 anzuerkennen und ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45 Abs.2 des KiBiz in Höhe von 5.000 € zu gewähren. Entsprechend den Veröffentlichungen der obersten Landesjugendbehörde gemäß § 45 Abs. 2 letzter Satz i. V. m. § 37 KiBiz wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 an die Kostenentwicklung angepasst.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig, 1 Enthaltung