Herr Gausmann erläutert kurz den Inhalt der Vorlage.
Herr Fühner regt an, in der nächsten Bedarfsfeststellung die Tabelle um eine Spalte mit der jeweiligen Gruppenanzahl der Kita zu ergänzen.
Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu.
- Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.
- Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2020/21 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung
ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (300 Plätze
für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3 Kinder) zu.
5.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der
U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei
Jahren zu belegen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig