Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage.

 

Herr Dewenter möchte wissen, wer die Kosten für das Verfahren trage.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass es einen städtebaulichen Vertrag gebe, in dem die Erschließung und auch die Kostenfrage geregelt sei.

 

Herr Hundrup möchte wissen ob die Prognosen für den Lärmschutz aktualisiert werden müssen und warum die schöne Eiche gefällt wurde. Weiter möchte er wissen, ob die untere Naturschutzbehörde das Ergebnis der Untersuchung zur Zauneidechse vorliege.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass der größte Teil der Bäume erhalten bleiben kann. Die gefällte Eiche war leider nicht mehr zu retten. Bezüglich der Zauneidechsen verweist er auf die Vorlage und die diesbezügliche Abwägung.


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 407/16) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

III.   Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  

 

Die im Bebauungsplan rot gekennzeichneten Festsetzungen sind nach Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB geändert worden.

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass durch die beschriebenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die betroffenen Eigentümer diesen Änderungen zugestimmt haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die im Plan dargestellten Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan Nr.322, Kennwort: "Stoverner Straße - Nord", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig