Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 6.153.032,96 Mio. EUR zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 6.153.032,96 Mio. EUR zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig