Beschluss:
I.
Beschluss
über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der
Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.
V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nrn. 1-3 BauGB (s. Anlage 1) billigend
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung alle von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II.
Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gemäß des § 1
Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der
zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der § 7 und § 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 14. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 13c, Kennwort: „Birkenallee“, der Stadt Rheine als Satzung und die
Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig