Herr Hachmann äußert den Wunsch, dass vor künftigen Grundstücksvergaben geprüft werde, ob auch andere Kriterien, wie etwa eine ehrenamtliche Tätigkeit, bei der Vergabe berücksichtigt werden könnten. Bei den Grundstücken zu Tagesordnungspunkt 15 hätten zum Beispiel Angehörige der Feuerwehr besonders berücksichtigt werden können.
Herr Krümpel teilt mit, dass dies bei künftigen Grundstücksvergaben geprüft werde.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt:
1.
Die
Verkaufspreise für den Grund und Boden der städtischen Wohnbaugrundstücke
(siehe Lageplan, Anlage) in Elte im Baugebiet
„Kolon-Eggert-Straße / Laugärten“ werden auf Grundlage des Grundstücksmarktberichtes 2020 folgendermaßen
festgesetzt:
11 Grundstücke für eine Einfamilien- und
Doppelhausbebauung
(gelb markiert) 95,00
€/m²
Bei den 4 Grundstücken, die gem.
Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot für Wallhecken belegt sind, wird für
die blau markierten Teilflächen ein Nachlass von 50% auf den Kaufpreis gewährt.
Hinzu kommen jeweils noch der zu zahlende
Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlagen, der einmalige
Kanalanschlussbeitrag und die Vermessungskosten.
Die Grundstücke sind innerhalb von 3 Jahren
nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gem. den planungstechnischen und
erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu bebauen. Diese
Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.
Alle Kosten, die aus dem Abschluss und der
Durchführung der Kaufverträge entstehen einschließlich der Grunderwerbsteuer,
zahlen die jeweiligen Käufer.
Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer mindestens der ersten Förderstufe der KfW (aktuell KfW-Effizienzhaus 55), bezogen auf die zum Zeitpunkt des Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.
Verstoßen Erwerber gegen die
Vergabekriterien oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche
Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und lastenfreie
Rückübertragung zu verlangen, soweit es noch unbebaut ist, oder bei einem bereits
bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10% des ursprünglich an die Stadt
Rheine gezahlten Grundstückskaufpreises nachzufordern. Auch diese Rechte sind
grundbuchlich abzusichern.
2.
Die
Vergabekriterien werden wie folgt festgelegt:
Sollten sich mehrere Interessenten auf ein
städtisches Grundstück bewerben, wird eine Vergabe nach folgenden Kriterien
vorgenommen.
a) Kinder
von ungeboren bis zum vollendeten
17.
Lebensjahr im Haushalt lebend (auch Dauerpflegekinder)
1.
und 2. Kind je 8 Punkte
jedes
weitere Kind je 10 Punkte
b)
Ehepaare
oder gleichgestellte Paare, bei dem keiner
das 40. Lebensjahr vollendet hat 5 Punkte
c)
je
schwerbehindertem Bewohner ab 50% je 8 Punkte
d)
energetische
Qualität des Gebäudes entspricht zum Zeitpunkt
des Bauantrages mindestens der zweiten Förderstufe der KfW
(aktuell KfW-Effizienzhaus 40)
4 Punkte
Sollten mehrere Interessenten die gleiche
Punktzahl erreichen, gibt es einen Losentscheid.
Von der Vergabe der städtischen Einzel- und Doppelhausgrundstücke sind solche Bewerber ausgeschlossen, die Grundstücke erwerbsmäßig für den Vertrieb von Kaufeigenheimen erwerben oder die darauf erstellten Wohnungen/Häuser vermieten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig