Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt:

 

1.        Die Verkaufspreise für den Grund und Boden der städtischen Wohnbaugrundstücke (siehe Lageplan, Anlage) im Baugebiet „Bergstraße / Sandkampstraße“ werden auf Grundlage des Grundstücksmarktberichtes 2020 folgendermaßen festgesetzt:

 

3 Grundstücke für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung

(blau markiert – Lärmpegelbereich V)                                                         150,00 €/m²


1 Grundstück für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung

(grün markiert – Lärmpegelbereich IV)                                                       160,00 €/m²

 

12 Grundstücke für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung

(gelb markiert – Lärmpegelbereich III)                                                        170,00 €/m²

 

Hinzu kommen jeweils noch der zu zahlende Erschließungsbeitrag für die Erschließungs-anlagen, der einmalige Kanalanschlussbeitrag und die Vermessungskosten.

 

Die Grundstücke sind innerhalb von 3 Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gem. den planungstechnischen und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.

 

Alle Kosten, die aus dem Abschluss und der Durchführung der Kaufverträge entstehen einschließlich der Grunderwerbsteuer, zahlen die jeweiligen Käufer.

 

Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer mindestens der ersten Förderstufe der KfW (aktuell KfW-Effizienzhaus 55), bezogen auf die zum Zeitpunkt des Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.

 

Verstoßen Erwerber gegen die Vergabekriterien oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit es noch unbebaut ist oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10% des ursprünglich an die Stadt Rheine gezahlten Grundstückskaufpreises nachzufordern. Auch diese Rechte sind grundbuchlich abzusichern.

 

2.        Die Vergabekriterien werden wie folgt festgelegt:

 

Sollten sich mehrere Interessenten auf ein städtisches Grundstück bewerben, wird eine Vergabe nach folgenden Kriterien vorgenommen.

 

a)    Kinder von ungeboren bis zum vollendeten

       17. Lebensjahr im Haushalt lebend (auch Dauerpflegekinder)

       1. und 2. Kind                                                                                      je 8 Punkte

       jedes weitere Kind                                                                           je 10 Punkte

 

b)      Ehepaare oder gleichgestellte Paare, bei dem keiner
das 40. Lebensjahr vollendet hat                                                           5 Punkte

c)      je schwerbehindertem Bewohner ab 50%                                         je 8 Punkte

d)      energetische Qualität des Gebäudes entspricht zum Zeitpunkt
des Bauantrages mindestens der zweiten Förderstufe der KfW
(aktuell KfW-Effizienzhaus 40)                                                            4 Punkte

 

Sollten mehrere Interessenten die gleiche Punktzahl erreichen, gibt es einen Losentscheid.

 

Von der Vergabe der städtischen Einzel- und Doppelhausgrundstücke sind solche Bewerber ausgeschlossen, die Grundstücke erwerbsmäßig für den Vertrieb von Kaufeigenheimen erwerben oder die darauf erstellten Wohnungen/Häuser vermieten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig