Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Frau Schauer erläutert einleitend, dass die Vortragsreihe zur Dach- und Fassadenbegrünung wegen der Corona Pandemie unterbrochen werden musste. Da die Stadt Rheine den Bürgerinnen und Bürgern als Vorbild dienen möchte, werden Dach- und Fassadenbegrünungen bei den zukünftigen Planungen des Rathausumbaus, bei Schulneubauten, bei der neuen Radstation geprüft und wenn möglich umgesetzt. Bei den vorhandenen Dächern wird geprüft, ob eine Umsetzung möglich sei.

Frau Schauer führt weiter aus, dass überall dort, wo Bebauungspläne durch Nachverdichtung geändert werden, geprüft werde ob Dach- und Fassadenbegrünung verpflichtend mit aufgenommen werden.

 

Herr Doerenkamp begrüßt die Vorgehensweise. Die Bürgerinnen und Bürger sollen motiviert werden, freiwillig auch ihre Eigenheime nachzurüsten. Weiter möchte er wissen, wo der Unterschied bei dem Beschluss der Nummern 4+5 und Nummer 7 besteht.

 

Frau Schauer erklärt, dass unter Nummer 4 und 5 alles abgedeckt wird, was im Baugesetzbuch unter § 13a fällt. Alles was nicht darunter fällt, wird mit Nummer 7 abgedeckt.

 

Herr Bems regt an, da durch die Nachverdichtung viel Grün in zentraler Lage wegfalle, sollte die Verwaltung über Begrünung von Bushaltestellen nachdenken. Weiter regt er an, für die Dachbegrünung regionales Saatgut zu verwenden. Zuletzt weist Herr Bems auf das Programm „DaLLi“, Extensive Dachbegrünung in urbaner Landschaft als Lebensraum für Insekten, des Umweltministeriums hin. Gründächer bieten Nahrung und Lebensraum für Insekten.

 

Dachbegrünung sei ein wichtiger Baustein im Klimaschutz und bringt einige Vorteile für die Umwelt, daher meint Herr Grawe, müsste der Punkt 7 der Beschlussfassung erweitert werden, dass hier nur darauf verzichtet werden kann, wenn städtebaulich etwas dagegen spricht.

 

Herr Ortel sagt seine Zustimmung zu, solange das Prinzip der Freiwilligkeit berücksichtigt werde.

 

Herr Jansen kann dem Grunde nach zustimmen, allerdings störe auch ihn die Formulierung des Punkt 7. Als Zwangsmaßnahme solle die Dach- und Fassadenbegrünung nicht festgesetzt werden, denn es gebe auch Alternativen zur ökologischen Aufwertung von Grundstücken.

 

Herr Kutheus gibt zu bedenken, dass die Stadt Rheine Klimaziele habe. Um diese zu erreichen, dürfe nicht immer nur auf Freiwilligkeit gesetzt werden.

 

Frau Schauer erklärt zu Punkt 7, dass die  Verwaltung nicht immer mit den  Bauherrn verhandelt, sondern in der Regel mit ein bis zwei Investoren. Diese teilen dann das Gebiet in mehrere Grundstücke, die dann weiter verkauft werden. Daher werden die Pläne und Verträge mit den Entwicklern geschlossen und darin Dach- und Fassadenbegrünungen mit verhandelt. Die Investoren müssen das dann weiter an die Bauherren geben. Im Bereich der Innenentwicklung sei es schwerer Dach- und Fassadenbegrünung mit einzubauen, da die Verwaltung häufiger mit vielen verschiedenen Bauherren und einzelnen Grundstücken zu tun hat.

 

Herr Bems meint, hier sei es wichtig auf Freiwilligkeit zu setzten um die Akzeptanz dieser Maßnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen. Daher kann er den Empfehlungen der Verwaltung folgen. Es sollten weiter Erfahrungen mit Investoren gesammelt werden und wieder im  Ausschuss berichtet werden.

 

Herr Doerenkamp gibt zu bedenken, dass Freiwilligkeit bei den PV Anlagen in der Eschendorfer Aue dazu geführt habe, dass mehr Bauherren davon Gebrauch gemacht haben.

 

Herr Bems freut sich über die Aussage, hätte gerne eine Rückmeldung der Verwaltung über die Menge an PV Anlagen in der Eschendorfer Aue.

 

Herr Lang fragt nach, wie die Verwaltung sicherstellt, dass die Bauherren auch wissen, was sie da zustimmen.

 

Frau Schauer antwortet, dass in den meisten Fällen zum Zeitpunkt der B-Planerarbeitung nur der Investor bzw. Projetentwickler (i. d. R. 1 bis 2 Personen) an der Entwicklung beteiligt sei. Hier gebe es klare Rollen,  man  könne gut verhandeln.

 

Herr Dewenter meint, Punkt 7 funktioniere nur bei Vorhabenträger.

 

Frau Schauer erläutert nochmal, dass Punkt 7 sich auf Einzelfall Entwicklungen beziehe.

 

Herr Hachmann schlägt vor, zunächst über die Punkte 1 bis 6 abzustimmen und Punkt 7 neu zu formulieren.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung

 

 

1.      die unten beschriebene Informationskampagne  durchzuführen;

 

2.      bei der Planung und Errichtung von städtischen Gebäuden zukünftig eine Dach- und Fassadenbegrünung gemäß den unten beschriebenen Vorgaben zu prüfen und bei der Beschlussfassung über den Entwurf das Ergebnis mit einer Empfehlung dem Ausschuss vorzulegen;

 

3.      städtische Gebäude im Bestand auf die technische Machbarkeit einer Dach- und Fassadenbegrünung hin zu prüfen; die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorzustellen;

 

4.      in allen Bebauungsplanverfahren, die eine Nachverdichtung ermöglichen, zu prüfen, ob eine Dachbegrünung gemäß den unten beschriebenen Vorgaben festgesetzt werden kann;

 

5.      in allen Bebauungsplanverfahren, die eine Nachverdichtung ermöglichen, zu prüfen, ob eine Fassadenbegrünung gemäß den unten beschriebenen Vorgaben festgesetzt werden kann;

 

6.      die Fassadenbegrünung in das vorhandene Fassadenprogramm für den Bereich Rahmenplan Innenstadt aufzunehmen,

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

geänderter Beschluss:

 

7.      Bei allen Bebauungsplänen, die nicht Ziffer 4 und 5 entsprechen, wird hinsichtlich der Dach- und Fassadenbegrünung eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Dabei wird die Dach- und Fassadenbegrünung geprüft und begründet, wenn sie nicht festgesetzt werden soll.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig