Frau Floyd-Wenke nimmt Bezug auf ein Schreiben der Partei Die Bündnis 90/Die Grünen, in dem es um die Problematik von Kindeswohlgefährdungen und den erheblichen Nachteilen für solche Kinder durch das Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen durch die Coronaschutzverordnung gehe. Sie bittet um Aufklärung der aktuellen Rechtslage und um Erarbeitung einer adäquaten Lösung.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass die aktuelle Rechtsverordnung die Ausnahmen vom Betretungsverbot abschließend aufzähle und eine Betreuung von Kindern, die von häuslicher Gewalt bedroht seien, nicht vorsähe. Die aktuelle Rechtslage sehe sogar ein Bußgeld für die Eltern bei einem Zuwiderhandeln vor. Um diesen Missstand auszuräumen werde die Stadt Rheine Betreuungsangebote außerhalb von Kindertageseinrichtungen, nämlich in den Spielgruppenräumlichkeiten, anbieten.