Sitzung: 17.06.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 069/20
Vor Eintritt in die Diskussion erklärt Herr Dewenter sich für befangen.
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Jansen erklärt, dass er noch Beratungsbedarf habe. Es werden jetzt viele Nachverdichtungen auf den Weg gebracht, allerdings fehle immer noch sozial geförderter Wohnraum. Weiter weist er in der Begründung auf Seite 10 hin, hier störe ihn folgende Formulierung:
Durch die Beschränkung der Zahl der Wohneinheiten wird somit auch die Wohn- und Wohnumfeldqualität gesichert. Positiv auf diese wirkt sich auch die angestrebte Bewohnerstruktur aus. Die Einfamilienhäuser werden überwiegend von den Eigentümern bewohnt, mit positiven Auswirkungen auf die Pflege und Gestaltung des Umfelds.
Herr Jansen empfindet das so, dass indirekt Mietern unterstellt werde, ihre Wohnungen und das Umfeld nicht so gut zu pflegen.
Beschluss:
I.
Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 315, Kennwort: „Flemingstraße“, der
Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
Im Norden: durch die Südseite der Bebauung der Breiten
Straße
Im Osten: durch die Westseite der Bebauung der Hessenschanze
Im Süden: durch die Nordseite der Bebauung der
Ludwig-Dürr-Straße
Im Westen: durch die Ostseite der Bebauung der
Felsenstraße
Die
Flurstücke befinden sich in der Flur 12 und 13 der Gemarkung Rheine links der
Ems.
Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II.
Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der
näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Mit
der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB kann
dieser Bauleitplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt
werden.
Demnach
erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs.1 BauGB und § 10a Abs. 1
BauGB abgesehen.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
III.
Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt,
dass gemäß §
13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 315, Kennwort:
„Flemingstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.
Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
1 Nein Stimme