Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Vor Eintritt in die Diskussion erklärt Herr Dewenter sich für befangen.

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Herr Jansen erklärt, dass er noch Beratungsbedarf habe. Es werden jetzt viele Nachverdichtungen auf den Weg gebracht, allerdings fehle immer noch sozial geförderter Wohnraum. Weiter weist er in der Begründung auf Seite 10 hin, hier störe ihn folgende Formulierung:

Durch die Beschränkung der Zahl der Wohneinheiten wird somit auch die Wohn- und Wohnumfeldqualität gesichert. Positiv auf diese wirkt sich auch die angestrebte Bewohnerstruktur aus. Die Einfamilienhäuser werden überwiegend von den Eigentümern bewohnt, mit positiven Auswirkungen auf die Pflege und Gestaltung des Umfelds.

Herr Jansen empfindet das so, dass indirekt Mietern unterstellt werde, ihre Wohnungen und das Umfeld nicht so gut zu pflegen.

 

 


Beschluss:

 

 

I.                    Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 315, Kennwort: „Flemingstraße“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

 

Im Norden:     durch die Südseite der Bebauung der Breiten Straße

Im Osten:        durch die Westseite der Bebauung der Hessenschanze

Im Süden:       durch die Nordseite der Bebauung der Ludwig-Dürr-Straße

Im Westen:     durch die Ostseite der Bebauung der Felsenstraße

 

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 12 und 13 der Gemarkung Rheine links der Ems.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.                  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB kann dieser Bauleitplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs.1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

III.                Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt,

dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 315, Kennwort: „Flemingstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich zugestimmt

                                                         1 Nein Stimme