Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Herr Jansen erklärt, dass er auch hier ein paar Kritikpunkte habe. Die intensive Nachverdichtung sei der Innenstadt vorbehalten. Hier fehle ihm die Einzelfallprüfung, ob hier nicht auch stärker Nachverdichtet werden könne. Weiter werde in der Begründung nicht  auf die Hanglage und damit verbundene Auswirkungen eingegangen. Daher könne er nicht zustimmen.

 

 

 


Beschluss:

 

I.                    Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 313, Kennwort: „Am Hang“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

 

Im Norden:     Durch die südliche Bebauung der Ludwig-Dürr-Straße,

Im Osten:        Durch die westliche Bebauung der Straße „Am Hang“,

Im Süden:       Durch die nördliche Bebauung der Straße „Am Hang“,

Im Westen:     Durch die westliche Bebauung des „Wellenbrinks“.

 

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 12 der Gemarkung Rheine links der Ems.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.                  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nummern 1 bis 3 BauGB kann dieser Bauleitplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Demnach erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

III.                Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 313, Kennwort: „ Am Hang“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus-zulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         1 Nein Stimme