Sitzung: 17.06.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 071/20
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Jansen erklärt, dass er auch hier ein paar Kritikpunkte habe. Die intensive Nachverdichtung sei der Innenstadt vorbehalten. Hier fehle ihm die Einzelfallprüfung, ob hier nicht auch stärker Nachverdichtet werden könne. Weiter werde in der Begründung nicht auf die Hanglage und damit verbundene Auswirkungen eingegangen. Daher könne er nicht zustimmen.
Beschluss:
I.
Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 313, Kennwort: „Am Hang“, der Stadt Rheine
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
Im Norden: Durch die südliche Bebauung der
Ludwig-Dürr-Straße,
Im Osten: Durch die westliche Bebauung der Straße
„Am Hang“,
Im Süden: Durch die nördliche Bebauung der Straße
„Am Hang“,
Im Westen: Durch die westliche Bebauung des
„Wellenbrinks“.
Die Flurstücke
befinden sich in der Flur 12 der Gemarkung Rheine links der Ems.
Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II.
Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der
näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Mit
der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nummern 1 bis 3 BauGB kann
dieser Bauleitplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt
werden.
Demnach erfolgt
keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange).
Ebenfalls wird von
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §
6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
III.
Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 313, Kennwort: „ Am
Hang“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich aus-zulegen ist.
Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
1 Nein Stimme