Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Herr van Wüllen erklärt, dass es sich hier um ein wichtiges Innenentwicklungskonzept handele. Das Verfahren werde entsprechend nach 13a BauGB durchgeführt. Da zur Vermeidung städtebaulicher Spannungen (insbesondere Lärmschutz) auch das Umfeld mit überplant werden soll, strebe die Verwaltung ein zweistufiges Beteiligungsverfahren an. Es soll verdichtet, mit Tiefgarage bebaut werden. Bauland Partner haben zudem mit Anliegern bereits erste positive Eigentümergespräche geführt. Es werde nun eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant, da mit vielen Anregungen aus der Nachbarschaft zu rechnen sei.

 

Herr Grawe möchte wissen, ob es eine Perspektive für das gelbe Gebäude auf der Ecke gebe.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass der Investor den neuen Eigentümer kenne und die Verwaltung hofft,  dass es für dieses Gebäude auch eine positive Entwicklung geben werde.

 

Herr Doerenkamp merkt an, dass die Neuenkirchener Straße für die Bahn ca. 1 Meter höher gelegt werden müsse, sei das zweistufige Verfahren die richtige Wahl.

 

 


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den  Bebauungsplan Nr.115, Kennwort: "Im Winkel", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird  von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch die südliche Grenze der Neuenkirchener Straße ,

im Osten:            durch die östliche Grenze der Friedenstraße,

im Süden:            durch die südliche Grenze der Straße im Winkel ,

im Westen:          durch die östliche Grenze der Güterbahnstrecke (Bahnlinie Bottrop – Quakenbrück) .

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 121, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 115, Kennwort: "Im Winkel", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

                                                         1 Enthaltung