Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IIB0640


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, das Teilstück der Windthorststraße, Ecke Im Sundern, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 113, Flurstück 486 tlw., einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig