Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:

 

Die Geschäftsbedingungen für das Theater- und Konzertprogramm werden zu Beginn des Kapitels „Allgemeine Bedingungen“ wie folgt ergänzt:

 

Notwendige organisatorische Maßnahmen, die sich aus Vorschriften zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus ergeben und zur Aufnahme des Spielbetriebs in der Saison 2020/2021 notwendig sind, haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen.

(Diese Regelung gilt bis zum 31.05.2021)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig