Sitzung: 26.05.2020 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 217/20
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:
Die Geschäftsbedingungen für das Theater- und Konzertprogramm werden zu Beginn des Kapitels „Allgemeine Bedingungen“ wie folgt ergänzt:
Notwendige organisatorische Maßnahmen, die sich aus Vorschriften zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus ergeben und zur Aufnahme des Spielbetriebs in der Saison 2020/2021 notwendig sind, haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen.
(Diese Regelung gilt bis zum 31.05.2021)
Abstimmungsergebnis: einstimmig