Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Flächen der Stadt Rheine vom 17. September 2015 (Sondernutzungssatzung):

 

 

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) der Stadt Rheine vom 17. September 2015

vom ______________________

 

Aufgrund der §§ 18, 18a, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV.NRW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), und des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03. März 2020 (BGBl. I S. 433), § 1 Abs. 3 KAG NRW vom 21. Oktober 1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a), hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine im Rahmen der Delegierung nach § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom ____________________ folgende Änderungssatzung erlassen:

 

Artikel 1

 

§ 10 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Rheine vom 17. September 2015 wird um folgende Sätze ergänzt: „Für das Jahr 2020 wird auf die Erhebung von wiederkehrenden jährlichen Gebühren verzichtet. Bereits gezahlte wiederkehrende jährliche Gebühren werden erstattet.“

 

 

Artikel 2

 

Diese 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig