Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Zuständigkeit für dieses Projekt grundsätzlich beim Bund läge. Die Technischen Betriebe bzw. die Stadt Rheine unterstützen bei der Planung und fördern dadurch eine zeitnähere Realisierung.

 

Herr Timm von der Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster stellt anhand der als Anlage 7 zur Niederschrift beigefügten Präsentation die Planung vor.

 

Herr Brauer erkundigt sich, ob die Dimensionierung der Straßen auch nach der Ansiedlung der Schwarz-Gruppe ausreichend sei.

Herr Timm antwortet, dass die künftigen Flächenentwicklungen bei der Planung berücksichtigt wurden.

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Planungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes A 30/B 70/Venhauser Damm zur Kenntnis.

 

2.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Umbau des Venhauser Dammes im Kreuzungsbereich zur B 70/A 30 und beauftragt die Verwaltung für die anteiligen Kosten der Stadt Rheine Fördermittel zu beantragen.

 

3.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die überplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 260.000 Euro für den Umbau des Venhauser Dammes im Kreuzungsbereich zur B 70/A 30.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig