Sitzung: 26.05.2020 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8
Vorlage: 063/20/1
Herr Hachmann beantragt eine Änderung des Beschlussvorschlages. Er erläutert die Gründe, die zur Aufnahme der Dachbegrünung und der Hainbuchenhecke in den Beschlussvorschlag geführt haben. Nach Rücksprache mit der Kirchengemeinde solle die Festsetzung zur Dachbegrünung nicht mehr beschlossen werden.
Herr Roscher, Herr Mau und Herr Ortel sprechen sich gegen die Änderung des Beschlussvorschlages aus, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt der Offenlage.
Herr Dr. Lüttmann ruft den in der Vorlage formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf, da dies der weitergehende Antrag sei.
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss zieht die Angelegenheit im Rahmen der Delegierung an sich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
I. Ergänzungsbeschluss
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt in Ergänzung der
Ursprungsvorlage Nr. 063/20 die textlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung und
zur Anpflanzung einer Hainbuchenhecke gemäß den in der Begründung ausgeführten
Erläuterungen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen
8
Nein-Stimmen
II. Aufstellungsbeschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 82, Kennwort: "St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich wird
durch die Flurstücke 445 und
einer Teilfläche des Flurstücks 106 im Bereich zwischen der „Hauptstraße“, der
Straße „Auf der Hüchte“ und der „Kirchstraße“ gebildet.
Sämtliche
Flurstücke befinden sich in der Flur 21, Gemarkung Rheine l. d. Ems. Der
räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes geometrisch
eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Offenlegungsbeschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82, Kennwort: " St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig