Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Wie wird die Innenstadt sich entwickeln, welche Innenstadtbereiche sind und werden in Zukunft noch Einkaufslagen sein,  welche Bereiche sind mit anderen Schwerpunkten und  Qualitäten zukunftsfähig aufzustellen. Wie soll die Innenstadt zukünftig aussehen, dass sie sowohl als Einkaufslage aber auch für Wohnen interessant bleibt. Besonders wichtig sei bei dieser Betrachtung, die Immobilienbesitzer zu motivieren, in ihre Immobilien zu investieren um zukunftsfähig zu bleiben. Dazu haben die Stadtplaner zunächst die 19 Bebauungspläne angeschaut und anschließend eine Begehung gemacht. In der Vergangenheit wurden einige Umnutzungsanträge insbesondere zum Wohnen im Erdgeschoss gestellt, die in deer Regel nicht „befreit“ werden konnten. Um zukünftig mehr Handlungsspielräume zu haben, müsse ein strukturiertes Gesamtkonzept erarbeitet werden. Als Beispiel führt Herr van Wüllen das Altstadtcafe an der Münstermauer an, welches nach Wunsch der Eigentümer eine Umnutzung im Erdgeschoss in Richtung Wohnen erfahren soll.

 

Im ersten Schritt seien Bereiche ermittelt worden, in denen schon heute der Einzelhandel nicht mehr Schwerpunkt der Nutzung ist. Diese sollten heute durch den Beschluss entsprechend identifiziert werden. In wie weit dann zukünftig hier z. B. als Art der Nutzung Urbanes Gebiet festgesetzt werde, obliege der vertiefenden Einzelfallprüfung im Zuge von Bebauungsplanänderungsverfahren. Auf jeden Fall bietet der Beschluss eine Chance, zukünftig in Einzelfällen einen großzügigeren Entscheidungsspielraum zur Verfügung zu haben. In der nächsten Zeit kommen noch die Auswertungen zu den Einzelhandelslagen und den Lauflagen, denn für die weitere Entwicklung brauche man mehr als nur den Rahmenplan Innenstadt, um die Innenstadt gut aufzustellen.

 

Herr Doerenkamp meint, zunächst müsse der Begriff Urbanes Gebiet genau betrachtet werden, denn dieser sei bisher kaum verwandt worden. Im Baugesetzbuch steht dazu unter anderem Ansiedlung sonstiger Gewerbebetriebe. Was bedeutet das? Auf der einen Seite Vergnügungsgewerbe, auf der anderen Seite kommerzielle Freizeitgestaltung wie z.B. der Dartclub. Wie ist das zu verstehen?

 

Herr van Wüllen stellt klar, dass zunächst die Bebauungpläne genau geprüft werden müssen. Was für eine Nutzung ist vorhanden, welche soll dort zukünftig stattfinden. Zum jetzigen Zeitpunkt könne keine verbindliche Aussage getroffen werden, ob es ein Urbanes Gebiet werde oder vielleicht doch eher ein Wohngebiet oder Mischgebiet. Dafür werden nun die Bebauungspläne genau geprüft und dann einzeln bewertet. Mit entsprechenden Vorschlägen werde die Verwaltung in den Ausschuss kommen und die einzelnen Bebauungspläne vorstellen, begründen und beschließen lassen.

 

Herr Bems meint, dass die Innenstadt vor großen Funktionsveränderungen stehe, die nicht immer einfach seien. Eine wichtige und zentrale Frage bleibe die Einzelhandelsversorgung der Innenstadt. Bei so großen Veränderungen halte er eine kleinteilige Vorgehensweise für sinnvoll.

 


Beschluss:

 

1.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Vorgehensweise im Rahmen der Änderungen von Kerngebietsfestsetzungen zugunsten von Wohnnutzung in der Innenstadt zur Kenntnis. Die Prüfungen sind gemäß dem in dieser Vorlage dargelegten Vorgehen weiterzuführen, die Ergebnisse sind dann dem Ausschuss vorzulegen.

 

2.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass die in Punkt C. dieser Vorlage aufgeführten Bereiche im Hinblick auf eine Änderung der Art der baulichen Nutzung in Richtung einer Erweiterung der Zulässigkeit von Wohnnutzungen unkritisch sind und beauftragt die Verwaltung entsprechende Bebauungsplanverfahren vorzubereiten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig