Die Verwaltung verweist auf die ausführliche Vorlage.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass er sowohl die Verwaltungsmeinung als auch die Aussage des Antragstellers kennt. Das so kurz hintereinander vom Bauherren die Anträge eingehen, lässt darauf schließen, dass keine langfristige Planung vorgelegen habe. Dies sei ärgerlich, könne er aber nachvollziehen. Die Interessen des Firmeninhabers, seine teuren Fahrzeuge sicher abzustellen, könne er verstehen.

Er beantragt, dem Antrag des Firmenbesitzers zu folgen,  unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller die Änderung durch ein externes Büro bearbeiten lässt und auch alle Kosten übernimmt.

Im Weiteren sollte dann das Büro auch prüfen, ob zwingend bis 1 Meter an die Grenze herangegangen werden muss oder ob 2 Meter Abstand auch möglich seien. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung könne er nicht folgen.

 

Herr Bems kann den Ausführungen der Verwaltung auch nicht in allen Aussagen folgen. Er möchte wissen, ob es für die Bäume andere Flächen gebe, die sich eignen würden.

Herr van Wüllen erklärt, dass es sich um einen Bebauungsplan mit straßenbegleitendem Grün als Festsetzung handelt. Die Planverfasser haben dies bewusst aus städtebaulichen Gründen gemacht.

 

Frau Schauer ergänzt, dass ihres Wissens in der Regel in allen Gewerbegebieten eine 3 Meter Grenze vorgegeben sei. Mit einer Ausnahmeregelung werde ein Präzedenzfall geschaffen, den sie kritisch bewertet. Im Normalfall würde bei einem solchen Antrag ein Gespräch mit dem Antragsteller stattfinden, in dem versucht werde den besten gemeinsamen Nenner zu finden. Frau Schauer merkt an, dass dies schwierig sei, wenn die Halle schon teilweise errichtet wurde.

 

Herr Bems erklärt, dass die Erklärungen der Verwaltung zur Funktionsweise der Grünfläche ausreichend seien, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen könne.

 

Herr Dewenter möchte wissen, ob die Grünfläche schon angelegt wurde.

 

Die Verwaltung verneint dies.

 

Herr Dewenter stellt fest, dass das Grundstück 5 Meter Abstand zur Grünfläche haben muss und nun gehe der Antragsteller noch bis auf 1 Meter an seine Grundstücksgrenze ran. Damit überschreite er die Baugrenze um 9 Meter.

 

Herr van Wüllen erklärt dazu, dass auf dem Grundstück viel überbaubare Fläche vorhanden sei, der Antragsteller jedoch habe eine Stelle gewählt, die nicht überbaubar sei.

 

Herr Hachmann lässt über den Antrag von Herrn Doerenkamp dem Antrag der Firma zuzustimmen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:         9 Ja Stimmen

                                               9 Nein Stimmen

                                               1 Enthaltung

 

Damit wurde der Antrag von Herrn Doerenkamp abgelehnt.

 

 


Beschluss:

 

I.     Grundsatzbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179,  Kennwort: „Gewerbegebiet Mesum Nord“ ab.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller entsprechend der dargestellten Begründung über die Ablehnung zu informieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich zugestimmt