Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Oechtering vom Kreis Steinfurt stellt anhand einer Präsentation den Sachstandsbericht und die Einzelheiten zur Umsetzung der Baumaßnahmen explizit für das Stadtgebiet Rheine vor. Aktuell gehe es um die Bahnüberführung Querspange K 66 n und die Bahnüberführung K 57 Neuenkirchener Straße (Bahnstrecke Emden).

 

Auf Anfrage von Herrn Dr. Konietzko, erklärt Herr Oechtering zur Überführung K 66 n, dass es keine Alternative für die geplante Bauweise mit einem Trogbauwerk gebe, da die Entwicklungslage dies nicht hergebe.

 

Herr Dr. Vennekötter berichtet zu Hochwasser- und Starkregenereignissen, dass es in der Regel hiermit keine Schwierigkeiten geben werde, da das geplante Trogbauwerk über eine eigene Pumpenanlage entwässert werde.

 

Herr Oechtering ergänzt, dass es sich bei der Maßnahme K 66 n um eine Fördermaßnahme des Landes NRW mit einer 70 %-igen Förderquote handle. Der Kostenanteil in Höhe von 30 % werde zu gleichen Teilen vom Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine getragen. Dieser Anteil liege nach der jetzigen Planung bei 1,8 Mio Euro jeweils für den Kreis und für die Stadt Rheine. Nach jetzigem Stand soll der Baubeginn im Jahr 2024 sein und in 2025 die Maßnahme beendet werden.

 

Zur Bahnüberführung K 57 Neuenkirchener Straße erklärt Herr Oechtering, dass diese Maßnahme nur mit einer Vollsperrung für ca. 1 Jahr durchgeführt werden könne.

 

Herr Dr. Konietzko weist darauf hin, dass die beiden Maßnahmen im Rahmen eines langfristigen Konzeptes koordiniert werden müssen, da die Querspange dann auch als Entlastungsstrecke genutzt werden müsse. Er gehe davon aus, das die Stadt Rheine, Straßen NRW und der Kreis Steinfurt dieses Projekt gemeinsam koordinieren, um einen guten Ablauf zu gewährleisten.

 

 

Die Präsentation ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.

 

 

 


Anlass:

 

In der Stadt Rheine liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt die Straßenbaulast der klassifizierten Straßen und die hiermit verbundenen Bauwerke beim Kreis Steinfurt bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Somit ergeben sich auch innerhalb der Ortslage Baumaßnahmen dieser Baulastträger, die mit der Stadt Rheine abgestimmt werden.

Im Folgenden soll vom Kreis Steinfurt über den Sachstand zum geplanten Trogbauwerk „K66n - Querspange“ und  zum Zustand des bestehenden Brückenbauwerks  „K 57 Neuenkirchener Straße, BW 3710 516, Brücke über die DB-Strecke Rheine-Emden“ berichtet werden.

 

1.    K 66n  „Querspange Rheine“

 

Der Kreis Steinfurt plant zurzeit den Neubau der K 66n „Querspange Rheine“. Diese Strecke verbindet die B 481 und die K 77 im Süden des Gewerbegebietes „Rheine R“ mit einer Baulänge von ca. 470,00 m. Die vorhandene, zweigleisige Bahnstrecke Rheine-Münster wird hierbei durch ein neu zu errichtendes Trogbauwerk unterkreuzt.

Folgende Einzelbaumaßnahmen müssen für das Vorhaben realisiert werden:

 

·      zwei Eisenbahnbrücken (je Gleis ein Bauwerk), Stützweiten 18,73 m

·      Bau eines Trogbauwerkes im Grundwasser, Baulänge ca. 160,00 m,

     mit Pumpenhaus

·      Radwegbrücke für die „Radbahn“

·      Straßenbau, Baulänge 470,00 m

 

Über den derzeitigen Planungsstand der Gesamtmaßnahme wird mündlich in der Sitzung berichtet.

 

2.      K 57 „Neuenkirchener Straße“, BW 3710 516,

Brücke über die DB-Strecke Rheine-Emden

 

Der Kreis Steinfurt hat zum 01.01.2014 die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen im Stadtgebiet Rheine übernommen. Dieses beinhaltet auch das Brückenbauwerk im Zuge der K 57 über die DB.

Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine 1-feldrige Spannbeton-Vollplatte aus dem Jahre 1954, die auf kastenförmigen Widerlagern flach gegründet ist.

 

Zur Beurteilung der Tragfähigkeit hat der Kreis Steinfurt im Hinblick auf das Bauwerksalter und die hohe Verkehrsbelastung eine Brückennachrechnung in Auftrag gegeben. Über die Ergebnisse dieser Nachrechnung wird in der Sitzung mündlich berichtet.


Abstimmungsergebnis:         Kenntnisnahme