Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt ein Teilstück der Engerstraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 166, Flurstück 790 tlw., einzuziehen, weil  überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung vorliegen und eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird hiermit eingeleitet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig