Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage und fasst noch einmal kurz den Sachstand und die Perspektiven zum Rahmenplan Innenstadt zusammen. Er erklärt, dass man mit dem Fördergeber Städtebauförderung besprochen habe, die im Zeitraum 2015 bis 2020 bewilligten Maßnahmen möglichst innerhalb von 8 Jahren bis Ende 2022 abzuschließen und abzurechnen. Bestandteil dieses Paketes sei zudem die Umfeldgestaltung Stadthotel/ehem. Hertie/Rathauszentrum, für die nach Vorlage einer abgestimmten Entwurfsplanung noch ein Förderantrag gestellt werden müsse. Er weist darauf hin, dass, als Grundlage für weitere noch nicht bewilligte Maßnahmen des Rahmenplanes bzw. neuen Maßnahmen in der Innenstadt, eine Fortschreibung des Rahmenplanes zu erarbeiten sei. Diese müsse dann dem Fördergeber vorgelegt werden, wobei man auch neue Aspekte und Anforderungen der Innenstadtentwicklung mit einbinden könne.

Herr van Wüllen weist darauf hin, dass der Fördergeber im Falle einer Fortschreibung weiterhin eine 70 %-Förderung in Aussicht gestellt habe. Um als Stadt Rheine zeitnah und inhaltsgerecht handlungsfähig zu sein, sollten bereits zum jetzigen Zeitpunkt Vorbereitungen für die Fortschreibung Rahmenplan getroffen werden, um diese dann in den Jahren 2021 und 2022 auf den Weg zu bringen. Er teilt mit, dass beabsichtigt sei, die Erarbeitung der Fortschreibung federführend in Eigenregie durchzuführen, wobei externe Fachleute nur bei speziellen Fachfragen oder z. B. für Moderationen zum Einsatz kommen sollen.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine (Rat) folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Rahmenplan Innenstadt zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, diejenigen Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt fortzuführen und abzuschließen, die in diesem laufenden Städtebauförderprojekt wie in der Anlage 2 dargestellt seit dem Jahr 2015 beantragt und bewilligt wurden.

 

3.      Der Rat beschließt die Änderung der Maßnahme A5 mit dem bisherigen Arbeitstitel „Neuausrichtung, Aufwertung und Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten des Staelschen Hofes“ hin zu „Neugestaltung des Umfeldes rund um ehemals Hertie“. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die neu definierte Maßnahme A5 eine Entwurfsplanung zu erarbeiten, diese dem Bauausschuss zum Beschluss vorzulegen und für diese Maßnahme noch in dem laufenden Städtebauförderprojekt Zuwendungen zu beantragen.

 

4.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt zu erarbeiten, diese inhaltlich und hinsichtlich einer finanziell anteiligen Förderung mit der Bezirksregierung abzustimmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

 

5.      Der Rat beschließt, dass die im Antrag der FDP-Fraktion „Maßnahmen zur Verschönerung der Innenstadt“ vom 25.11.2019 aufgeführten Vorschläge im Zusammenhang mit einer Fortschreibung des Rahmenplanes Innenstadt geprüft und abgewogen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig