Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen führt aus, dass das geplante Wohnbaugebiet Teil eines Gesamtkonzeptes inklusive Regenrückhaltung und Bachgestaltung („Sekundäraue“) sowie Forstausgleich sei. Insbesondere hinsichtlich der Sekundäraue habe es umfangreiche Abstimmungen gegeben. Vor allem der Bereich  Sekundäraue solle von der Stadt Rheine erworben werden. 

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 281, Kennwort: "Zur Heide - Nord", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch eine 25 m bzw. 40 m parallel verschobene Grenze zur nördlichen

                            Grenze des Flurstücks 1129 (Teilfläche aus Flurstück 1102),

im Osten:            durch die westliche Grenze des Flurstücks 31,

im Süden:            durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1129,

im Westen:          durch den von der westlichen Grenze des Flurstücks 31 etwa 195 m west-

                            lich verschobenen Baufeldabschluss.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die sich auf etwa 195 m Länge nördlich der Straße „Zur Heide“ erstrecken.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 29, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 281, Kennwort: "Zur Heide - Nord", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen / Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig